SiGeKo & Baustellenverordnung: Wann ist ein Koordinator Pflicht?
Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt, wann ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden muss. Erfahren Sie, wann SiGeKo-Pflicht besteht, welche Aufgaben anfallen und welche Pflichten Bauherren tragen.
Was ist die Baustellenverordnung (BaustellV)?
Die Baustellenverordnung (BaustellV) setzt die EU-Baustellenrichtlinie in deutsches Recht um. Ihr Ziel ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen – nicht erst, wenn der erste Bagger anrückt. Sie verlagert einen Teil der Verantwortung ausdrücklich auf den Bauherrn und führt die Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ein, kurz SiGeKo.
Der Grundgedanke ist einfach: Wo mehrere Gewerke parallel arbeiten, entstehen Gefährdungen, die kein einzelnes Unternehmen allein im Blick hat. Ein Gerüstbauer weiß nicht zwingend, wann der Dachdecker über ihm tätig wird. Genau diese Schnittstellen sollen koordiniert werden.
Wann besteht SiGeKo-Pflicht?
Die zentrale Frage in der Praxis lautet: *Brauche ich überhaupt einen Koordinator?* Maßgeblich sind im Kern zwei Auslöser.
Mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle
Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, greifen die Koordinationspflichten der BaustellV. Das ist auf den meisten Bauvorhaben der Regelfall: schon ein Rohbauer plus ein Elektriker plus ein Sanitärbetrieb erfüllen dieses Merkmal. Arbeitet hingegen ausschließlich ein einziges Unternehmen mit eigenem Personal, entfällt die Koordinatorenpflicht in dieser Form.
Vorankündigung und Umfang des Bauvorhabens
Bei größeren Vorhaben kommt eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde hinzu. Sie ist zu erstellen, wenn der Umfang der Arbeiten bestimmte Schwellen überschreitet – etwa eine längere Bauzeit mit vielen gleichzeitig Beschäftigten oder ein großer Gesamtaufwand an Personentagen. Die genauen Schwellenwerte legt die Verordnung fest; im Zweifel sollten Sie diese vor Baubeginn mit Ihrem Koordinator oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit abgleichen, da die Werte über die Pflicht zu Vorankündigung und SiGe-Plan entscheiden.
| Konstellation | Vorankündigung | SiGe-Plan | SiGeKo |
|---|---|---|---|
| Ein einziger Arbeitgeber, kleiner Umfang | nein | nein | nein |
| Mehrere Arbeitgeber, kleiner Umfang | je nach Umfang | bei besonders gefährlichen Arbeiten | ja |
| Mehrere Arbeitgeber, Überschreiten der Schwellenwerte | ja | ja | ja |
| Besonders gefährliche Arbeiten (z. B. Absturz-, Verschüttungsgefahr) | je nach Umfang | ja | ja |
Die Tabelle ist eine Orientierung. Welche Zeile auf Ihr Projekt zutrifft, hängt vom konkreten Umfang und der Gefährdungslage ab.
Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
Der SiGeKo arbeitet in zwei Projektphasen und hat in jeder einen eigenen Schwerpunkt.
In der Planungsphase
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes bereits bei Entwurf und Ausführungsplanung
- Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), wenn er erforderlich ist
- Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
- Vorbereiten der Vorankündigung, soweit diese zu erstellen ist
In der Ausführungsphase
- Koordinieren der Gewerke, damit sich zeitlich oder räumlich überlappende Arbeiten nicht gegenseitig gefährden
- Fortschreiben des SiGe-Plans bei Änderungen im Bauablauf
- Überwachen, dass die Arbeitgeber die festgelegten Schutzmaßnahmen anwenden
- Abstimmen gemeinsam genutzter Einrichtungen wie Gerüste, Kräne oder Verkehrswege
Wichtig: Der Koordinator nimmt den ausführenden Unternehmen ihre eigenen Arbeitsschutzpflichten nicht ab. Jeder Arbeitgeber bleibt für seine Beschäftigten verantwortlich. Der SiGeKo sorgt für das Zusammenspiel an den Schnittstellen.
SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten
Zwei Dokumente stehen im Zentrum der BaustellV.
Der SiGe-Plan beschreibt die auf der Baustelle anwendbaren Schutzmaßnahmen und ordnet sie dem Bauablauf zu. Er macht sichtbar, welche Gefährdungen wann auftreten und wer wofür sorgt. Besonders relevant wird er, wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden oder mehrere Gewerke eng getaktet zusammenarbeiten.
Die Unterlage für spätere Arbeiten denkt über die Bauzeit hinaus. Sie hält Informationen fest, die bei Wartung, Instandhaltung, Umbau oder Abriss des fertigen Bauwerks für die Sicherheit relevant sind – etwa Zugänge zu Dachflächen, Lage tragender Bauteile oder verbaute Materialien. Sie wird mit dem Bauwerk an den Bauherrn übergeben und sollte dauerhaft verfügbar bleiben.
Pflichten des Bauherrn
Die BaustellV adressiert ausdrücklich den Bauherrn – oder den von ihm beauftragten Dritten, der die Bauleitung übernimmt. Zu den Kernpflichten gehören:
- Berücksichtigung der Arbeitsschutzgrundsätze schon in der Planung des Bauvorhabens
- Bestellung eines geeigneten Koordinators, wenn die Voraussetzungen vorliegen
- Veranlassen der Vorankündigung und ihrer Aktualisierung bei wesentlichen Änderungen
- Sicherstellen, dass SiGe-Plan und Unterlage erstellt und fortgeschrieben werden
Die Verantwortung lässt sich organisatorisch delegieren, etwa an einen externen Koordinator oder ein Planungsbüro. Die Pflicht, dafür zu sorgen, dass es geschieht, bleibt jedoch beim Bauherrn. Eine saubere Baustellensicherheit zu dokumentieren ist deshalb auch im Eigeninteresse des Bauherrn – sie belegt im Streitfall, dass die Pflichten ernst genommen wurden.
Bußgelder und Konsequenzen
Verstöße gegen die BaustellV können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wird etwa die erforderliche Vorankündigung nicht übermittelt, kein Koordinator bestellt oder der SiGe-Plan nicht erstellt, drohen Bußgelder durch die Arbeitsschutzbehörde. Schwerwiegender wird es, wenn aus einem Koordinationsmangel ein Unfall folgt: Dann stehen neben dem Bußgeld auch zivilrechtliche Haftung und im Extremfall strafrechtliche Verantwortung im Raum.
In der Praxis ist die beste Absicherung eine lückenlose Dokumentation: Wer wann auf der Baustelle war, welche Maßnahmen angeordnet und welche Unterweisungen durchgeführt wurden. Genau hier hilft ein strukturiertes Bautagebuch.
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Koordination lebt von belastbaren Aufzeichnungen. Mit docubau halten Bauleiter und SiGeKo den Baustellenalltag direkt vor Ort fest – per WhatsApp, Telegram oder App. Die KI formt aus einer kurzen Sprachnachricht oder einem Foto einen sauberen, rechtssicheren Bautagebucheintrag: anwesende Gewerke, durchgeführte Arbeiten, sicherheitsrelevante Hinweise und Behinderungen, datiert und revisionssicher.
So entsteht nebenbei der Nachweis, dass Koordinationspflichten gelebt wurden – ohne abendliches Abtippen. Ob die Bautagebuch-Pflicht für Ihr Projekt greift und wie Sie sie ohne Mehraufwand erfüllen, lesen Sie kompakt nach. docubau ist ab 49 €/Monat erhältlich und 14 Tage kostenlos testbar.
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