Aufmaß erstellen am Bau: Anleitung nach VOB/C
Aufmaß erstellen leicht gemacht: Zweck als Abrechnungsgrundlage, VOB/C-Aufmaßregeln, gemeinsames Aufmaß nach § 14 VOB/B, Aufmaßblatt, Übermessung und häufige Fehler.
Was ist ein Aufmaß?
Ein Aufmaß ist die rechnerische und zeichnerische Ermittlung der tatsächlich erbrachten Bauleistungen nach Art und Menge. Sie messen vor Ort, welche Längen, Flächen, Volumen oder Stückzahlen ein Gewerk geleistet hat, und übertragen diese Werte nachvollziehbar in ein Aufmaßblatt. Das Aufmaß ist damit die Brücke zwischen der ausgeführten Leistung und der späteren Rechnung.
Zweck: Das Aufmaß als Abrechnungsgrundlage
Bei Einheitspreisverträgen – dem Standard im VOB-Bau – wird nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet. Das Aufmaß liefert genau diese Mengen. Ohne ein prüfbares Aufmaß ist eine Schlussrechnung weder nachvollziehbar noch durchsetzbar.
Das Aufmaß erfüllt mehrere Funktionen:
- Abrechnungsgrundlage für die Mengen im Leistungsverzeichnis
- Nachweis der tatsächlich erbrachten Leistung
- Beweismittel im Streitfall über Umfang und Qualität
- Controlling-Instrument für Soll-Ist-Vergleiche während der Bauzeit
Aufmaßregeln nach VOB/C
Wie gemessen wird, ist nicht beliebig: Die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) regelt die Abrechnung gewerkespezifisch. Die DIN 18299 enthält die allgemeinen Regelungen für alle Bauarbeiten, die folgenden Normen (DIN 18300 ff.) konkretisieren sie je Gewerk – etwa Erdarbeiten, Mauerarbeiten oder Putzarbeiten.
Jede dieser Normen enthält einen Abschnitt „Abrechnung", der festlegt:
- nach welcher Einheit abgerechnet wird (m, m², m³, Stück, kg)
- ob nach Zeichnung oder nach Aufmaß abgerechnet wird
- welche Öffnungen und Aussparungen abgezogen oder übermessen werden
Liegt der Abrechnung nach Aufmaß zugrunde, müssen Sie die Mengen örtlich ermitteln. Ist die Abrechnung nach Zeichnung vereinbart, können die Massen aus den Ausführungsplänen entnommen werden, sofern plangerecht gebaut wurde.
Gemeinsames Aufmaß nach § 14 VOB/B
Nach § 14 Abs. 2 VOB/B ist das Aufmaß möglichst gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer vorzunehmen. Das gemeinsame Aufmaß hat einen großen Vorteil: Es wird von beiden Seiten anerkannt und ist später kaum noch angreifbar.
Beachten Sie:
- Beide Parteien laden rechtzeitig zum Aufmaßtermin und nehmen die Mengen gemeinsam auf.
- Das Ergebnis wird in einem Aufmaßblatt festgehalten und von beiden unterschrieben.
- Verweigert eine Partei die Teilnahme, kann die andere das Aufmaß allein erstellen; es gilt dann zunächst als Grundlage, bis das Gegenteil bewiesen ist.
- Besonders wichtig ist das gemeinsame Aufmaß bei Leistungen, die später verdeckt werden (z. B. Erdarbeiten, Abdichtungen) – hier ist eine spätere Nachmessung unmöglich.
Dokumentieren Sie solche Termine zeitnah im Bautagebuch, damit Datum, Beteiligte und Ergebnis belegt sind.
Aufbau eines Aufmaßblatts
Ein prüfbares Aufmaßblatt enthält feste Pflichtangaben. Die folgende Tabelle zeigt, welche Angaben nicht fehlen dürfen:
| Pflichtangabe | Inhalt / Zweck |
|---|---|
| Bauvorhaben & Auftrag | Projektname, Bauteil, Auftrags- bzw. LV-Nummer |
| Position (LV) | Bezug zur Position im Leistungsverzeichnis |
| Leistungsbeschreibung | Was wurde gemessen (Gewerk, Bauteil)? |
| Ort / Bauteil | Geschoss, Achse, Raum zur eindeutigen Zuordnung |
| Mengenansatz | Rechenformel (z. B. Länge × Breite) |
| Abzüge / Zuschläge | Öffnungen, Aussparungen, Übermessung |
| Ergebnis & Einheit | ermittelte Menge in m, m², m³, Stück |
| Datum & Unterschriften | Aufmaßdatum, AG und AN (gemeinsames Aufmaß) |
Mengenermittlung in der Praxis
Die Mengenermittlung folgt einem nachvollziehbaren Rechenweg. Jeder Ansatz wird mit den gemessenen Maßen und der Formel notiert, sodass ein Dritter das Ergebnis nachrechnen kann. Beispiel für eine Wandfläche:
- Länge 6,00 m × Höhe 2,75 m = 16,50 m²
- abzüglich Türöffnung 1,01 m × 2,01 m = 2,03 m²
- Ergebnis: 14,47 m²
Notieren Sie immer den vollständigen Ansatz, nicht nur das Endergebnis. Erst der nachvollziehbare Rechenweg macht das Aufmaß prüfbar.
Abzüge und Übermessungsregeln
Ein häufiger Streitpunkt sind Öffnungen, Nischen und Aussparungen. Die VOB/C regelt je Gewerk, ab welcher Größe abgezogen wird und was übermessen werden darf. Das Prinzip der Übermessung bedeutet: Kleine Öffnungen unterhalb einer normativ festgelegten Grenze werden nicht abgezogen, sondern mitgemessen, weil der Mehraufwand an den Rändern den Minderaufwand der Öffnung ausgleicht.
Maßgeblich ist immer der Abrechnungsabschnitt der jeweiligen DIN-Norm für das Gewerk – prüfen Sie diesen vor jedem Aufmaß, statt pauschale Annahmen zu treffen. Eine fehlerhaft angewandte Übermessungsregel ist eine der häufigsten Ursachen für gekürzte Rechnungen.
Digitale vs. manuelle Erfassung
Klassisch wird per Zollstock, Maßband oder Laserdistanzmesser gemessen und handschriftlich ins Aufmaßblatt übertragen. Das ist fehleranfällig: Übertragungsfehler, unleserliche Notizen und verlorene Blätter sind die Regel.
Die digitale Erfassung bietet Vorteile:
- Messwerte landen direkt strukturiert im System
- Formeln werden automatisch gerechnet, Rechenfehler entfallen
- Fotos und Ortsangaben werden dem Aufmaß zugeordnet
- Aufmaßblätter sind sofort als PDF teilbar und revisionssicher abgelegt
Häufige Fehler beim Aufmaß
- Kein gemeinsames Aufmaß bei verdeckten Leistungen – spätere Nachmessung unmöglich.
- Fehlender Rechenweg – nur das Ergebnis ist nicht prüfbar.
- Falsche Übermessung – Abzugsregeln der VOB/C nicht beachtet.
- Fehlende Zuordnung – Geschoss, Achse oder Raum nicht genannt.
- Zu spät erstellt – Aufmaß erst nach Verdeckung der Leistung.
Aufbewahrung
Aufmaßblätter sind Teil der Abrechnungsunterlagen und untermauern die Schlussrechnung. Bewahren Sie sie zusammen mit der Rechnung über die gesamte Gewährleistungs- und Verjährungsfrist auf. Da Aufmaße zugleich steuerlich relevante Belege sind, sollten Sie die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen berücksichtigen und im Zweifel die längste anwenden.
Aufmaß und Dokumentation mit docubau
Ein sauberes Aufmaß lebt von lückenloser Dokumentation: Wer war beim Aufmaßtermin dabei, welche Bauteile wurden gemessen, welche Fotos belegen den Zustand? Mit docubau halten Sie diese Vorgänge direkt auf der Baustelle fest – per WhatsApp, Foto oder Sprachnotiz. Termine, Anwesende und Fotos landen automatisch im Bautagebuch und stützen Ihr Aufmaß im Streitfall.
Strukturierte Einträge erstellen Sie mit unserem Bautagebuch-Eintrag-Generator. Für regelmäßige Berichte hilft die Baustellenbericht-Vorlage.
Fazit
Ein gutes Aufmaß ist nachvollziehbar, normgerecht und zeitnah erstellt. Wer die Abrechnungsregeln der VOB/C beachtet, verdeckte Leistungen gemeinsam aufmisst und jeden Rechenweg dokumentiert, sichert seine Vergütung ab und vermeidet Streit über Mengen.
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