Regiebericht & Stundenlohnzettel: Regiearbeiten rechtssicher abrechnen
Regiearbeiten nach § 15 VOB/B stehen und fallen mit dem Stundenlohnzettel. Welche Pflichtangaben hineingehoren, welche Fristen gelten und was bei fehlender Unterschrift passiert.
Regiearbeiten gehoren zu den haufigsten Streitpunkten auf der Baustelle: Geleistet wird sofort, dokumentiert oft nachlassig, abgerechnet zu spat. Der Regiebericht und der dazugehorige Stundenlohnzettel sind dabei Ihr wichtigster Nachweis. Dieser Beitrag zeigt, was hineingehort, welche Fristen die VOB/B vorgibt und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Was sind Regiearbeiten und Stundenlohnarbeiten?
Regiearbeiten sind Leistungen, die *nicht* nach Einheitspreisen oder Pauschale, sondern nach tatsachlichem Aufwand abgerechnet werden: nach geleisteten Stunden, eingesetzten Geraten und verbrauchtem Material. Im VOB-Bauvertrag heisst diese Abrechnungsart Stundenlohnarbeit und ist in § 15 VOB/B geregelt.
Typische Anlasse fur Regiearbeiten sind:
- kleinere, nicht im Leistungsverzeichnis erfasste Zusatzarbeiten,
- Such- und Aufmassarbeiten an Bestandsbauten mit unklarem Umfang,
- Storungsbeseitigung, bei der ein Einheitspreis vorab kaum kalkulierbar ist,
- ausdrucklich vom Auftraggeber im Stundenlohn angeordnete Leistungen.
Wichtig: Stundenlohnarbeiten muessen grundsatzlich vor Beginn ausdrucklich vereinbart bzw. angeordnet sein. Wer ungefragt im Stundenlohn arbeitet, tragt das Risiko, dass die Leistung spater als bereits im Pauschal- oder Einheitspreis enthalten gewertet wird.
Die Vorlagepflicht nach § 15 VOB/B
Nach § 15 Abs. 3 VOB/B sind die Stundenlohnzettel dem Auftraggeber (bzw. dessen Bauleitung) moglichst werktaglich, spatestens aber am Werktag nach der Leistung vorzulegen. Diese Zeitnahe ist kein Formalismus, sondern der Kern des Verfahrens: Nur frisch lasst sich der Aufwand uberhaupt noch prufen.
Der Auftraggeber hat die vorgelegten Zettel innerhalb von sechs Werktagen nach Zugang zu prufen und zuruckzugeben. Gibt er sie nicht fristgerecht und mit konkret begrundeten Einwanden zuruck, gelten sie als anerkannt. Die zeitnahe Vorlage schutzt also vor allem *Sie* als Auftragnehmer.
Pflichtangaben im Stundenlohnzettel
Ein prufbarer Stundenlohnzettel beantwortet luckenlos: Wer hat wann was womit gemacht? Fehlt eine dieser Angaben, wird die Prufung erschwert und die Abrechnung angreifbar.
| Pflichtfeld | Inhalt | Warum wichtig |
|---|---|---|
| Datum / Bauvorhaben | Tag der Leistung, Projekt, Bauteil | Zuordnung und Prufbarkeit |
| Personal & Stunden | Name/Qualifikation, Anzahl, Einzelstunden | Grundlage der Lohnabrechnung |
| Gerate | Maschinen, Vorhaltezeiten, Geratestunden | Geratekosten nach Aufwand |
| Material | Art, Menge, Einheit | Materialnachweis |
| Leistungsbeschreibung | Konkret durchgefuhrte Arbeit, Ort | Abgrenzung zum Hauptauftrag |
| Anordnung / Auftrag | Wer hat angeordnet, wann | Nachweis der Vereinbarung |
| Unterschriften | AN-Polier + AG-Bauleitung, Datum | Anerkennung / Fristbeginn |
Formulieren Sie die Leistungsbeschreibung so konkret wie moglich: nicht *Maurerarbeiten*, sondern *Durchbruch 80 x 60 cm in 24er Wand, EG Achse C-3, inkl. Sturz setzen*. Je konkreter, desto schwerer ist der Posten spater zu bestreiten.
Was gilt bei Nichtunterzeichnung?
Verweigert die Bauleitung die Unterschrift oder gibt die Zettel kommentarlos nicht zuruck, ist die Regiearbeit damit nicht automatisch verloren. Nach § 15 Abs. 3 VOB/B gelten nicht fristgerecht und nicht mit Einwanden zuruckgegebene Stundenlohnzettel als anerkannt.
Praktisch bedeutet das:
- Legen Sie den Zettel nachweisbar vor (Ubergabe mit Empfangsquittung, E-Mail, dokumentierter Upload).
- Notieren Sie das Vorlagedatum und die fehlende/verweigerte Unterschrift.
- Lauft die Sechs-Werktage-Frist ohne begrundete Einwande ab, gilt der Zettel als anerkannt.
Ohne Vorlagenachweis bleibt Ihnen nur der oft schwierige Vollbeweis uber Zeugen und sonstige Baudokumentation. Deshalb ist die luckenlose, datierte Erfassung im Baustellenbericht und im Bautagebuch so wertvoll.
Abgrenzung: Regiebericht oder Nachtrag?
Regiearbeit und Nachtrag werden haufig verwechselt, sind aber verschiedene Dinge:
- Der Stundenlohnzettel/Regiebericht ist ein *Nachweis* uber den tatsachlichen Aufwand einer im Stundenlohn vereinbarten Leistung.
- Der Nachtrag ist ein *Anspruch* auf zusatzliche Vergutung, etwa bei geanderter oder zusatzlicher Leistung nach § 2 VOB/B.
Eine geanderte Leistung wird in der Regel uber einen Nachtrag mit Preisfortschreibung abgerechnet, nicht automatisch im Stundenlohn. Stundenlohn ist nur dann der richtige Weg, wenn er ausdrucklich vereinbart wurde. Wie Sie Nachtrage sauber aufbauen und durchsetzen, lesen Sie im Beitrag zum Nachtragsmanagement am Bau.
Haufige Fehler bei Regiearbeiten
- Keine vorherige Anordnung. Ohne dokumentierte Vereinbarung wird der Stundenlohn bestritten.
- Zu spate Vorlage. Wer Zettel erst zur Schlussrechnung sammelt, verliert die Prufbarkeit und das Anerkenntnis ueber Fristablauf.
- Vage Leistungsbeschreibung. *Diverse Arbeiten* ist nicht prufbar und damit nicht durchsetzbar.
- Material und Gerate vergessen. Oft werden nur Lohnstunden notiert, der Gerate- und Materialaufwand fallt unter den Tisch.
- Keine Kopie behalten. Geben Sie das Original ab, ohne Durchschlag oder Scan, fehlt Ihnen der Nachweis.
Digitale Erfassung statt Zettelwirtschaft
Der grosste Vorteil digitaler Erfassung ist die Zeitnahe: Der Polier diktiert die Leistung direkt von der Baustelle, Personal, Stunden, Gerate und Material werden strukturiert festgehalten, Fotos belegen den Zustand. Datum und Uhrzeit sind automatisch dokumentiert, der Vorlagenachweis entsteht von selbst.
Mit docubau erfassen Sie Regiearbeiten per WhatsApp, Telegram oder App; die KI formatiert daraus eine saubere, prufbare Dokumentation. Probieren Sie den Bautagebuch-Eintrag-Generator aus oder starten Sie direkt mit einem kostenlosen Konto.
Fazit
Regiearbeiten sind nur so viel wert wie ihr Nachweis. Wer Stundenlohnzettel vollstandig ausfullt, zeitnah vorlegt und die Vorlage dokumentiert, sichert seine Vergutung nach § 15 VOB/B ab. Digitale, datierte Erfassung nimmt Ihnen dabei die Zettelwirtschaft und das Fristrisiko ab.
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